AGB & Mietbedingungen
Allgemeines:
Die Firma HES-Usedom, Waldstraße 33 in 17429 Seebad Bansin, Inh. Barbara Siemer vermittelt die angebotenen Ferienobjekte im Auftrag der Eigentümer. Die Fa. HES-Usedom ist bevollmächtigt im Namen des Eigentümers, Mietverträge zu schließen und alle dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen, sowie die Mietzahlungen zu erhalten und zu verwalten. Für die Erbringung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer des Mietobjektes.
1. Mietobjekt
1.1 Das Mietobjekt wird vermietet wie auf unserer Homepage www.hes-usedom.de beschrieben, andere Beschreibungen sind unwirksam.
1.2 Die Wohnung ist vollständig eingerichtet und wird mitsamt dem darin befindlichen Inventar vermietet.
1.3 Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung oder ersichtlichen Abbildungen, insbesondere der Ausstattungsmerkmale, begründen keinen Mangel, eine etwaige Haftung der Fa. HES-Usedom oder des Eigentümers auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit maximal zwei Hausschlüssel, zwei Wohnungsschlüssel, gegebenenfalls weitere Schlüssel oder Fernbedienungen für Tore und Garagen. Diese sind bei Rückgabe der Mietsache an die Fa. HES-Usedom herauszugeben, bei Verlust haftet der Mieter. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro der Fa. HES-Usedom in der Waldstraße 33 in 17429 Seebad Bansin. Bei Verlust von Schlüsseln werden, aus Sicherheitsgründen, auch die zugehörigen Zylinder ausgetauscht. Hinweis: In den meisten Fällen handelt es sich um Schließanlagen bei denen im Fall eines verlorenen Schlüssels mehrere Zylinder und Schlüssel ausgetauscht werden müssen, es können erhebliche Kosten entstehen, die der Gast zu tragen hat.
1.5 Das Mietobjekt ist für die Mietzeit nur mit der vereinbarten Personenzahl gegebenenfalls Haustieren zu belegen, bei Zuwiderhandlung behält sich die Fa. HES-Usedom das Recht vor, unangemeldete Personen und Haustiere abzuweisen.
1.6 Das Rauchen in den Ferienobjekten ist grundsätzlich untersagt.
1.7 Die Belegung der Ferienobjekte mit Haustieren ist nur gestattet, wenn dies in der Objektbeschreibung vermerkt ist und im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Belegung mit Katzen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird in den Buchungsunterlagen/Mietvertrag beschrieben. Das Mietobjekt steht unseren Gästen am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
3. Nebenleistungen
3.1 Die Fa. HES-Usedom erhebt bei jeder Buchung eine Buchungsgebühr in Höhe von 10,00 €, diese Gebühr ist mit der Bestellung des Mietvertrages fällig und ist im Falle einer Kündigung oder Stornierung nicht erstattungsfähig.
3.2 Die Fa. HES-Usedom übernimmt die Endreinigung der Mieträume. Auf Anfrage werden Bettwäsche und Handtücher, für eine Pauschale von 15,00 € pro Person und Paket, von der Fa. HES-Usedom gestellt. Des Weiteren können Kinderbetten* und Hochstühle für ein Nutzungsentgelt von 2,00 € pro Tag und Gegenstand, von der Fa. HES-Usedom bereitgestellt werden.
*Bettzeug und Bettwäsche ist für die Kinderbetten vom Gast selbst mitzubringen. Bei den Kinderbetten handelt es sich um handelsübliche Kinderreisebetten.
4. Mietvertrag, Widerspruchsfrist, Mietzins, Zahlungsweise
4.1 Den Mietpreis für die gebuchte und in den Buchungsunterlagen/Mietvertrag beschriebenen Wohnung, zuzüglich der Kosten für die Endreinigung und gebuchter Sonderleistungen (Wäschepaket, Kinderbett, Kinderstuhl, u.s.w. ) sind in den Buchungsunterlagen/Mietvertrag beschrieben.
4.2 Der Vertragsabschluss erfolgt nach den allgemeinen Regeln der Hotelbuchung, § 145 BGB in schriftlicher Form. Nebenabreden und Kündigung bedürfen ebenfalls der Schriftform. (siehe 9.)
4.3 Die Fa. HES-Usedom/Vermieter übersendet dem Mieter/Gast einen Mietvertrag, dieser ist durch Bestellung des Mieters/Gastes rechtswirksam, dem Mietvertrag kann innerhalb von 10 Tagen widersprochen werden. Bei *Lastminute-Buchungen ist ein Widerspruch nur innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Vertragsunterlagen möglich. Als Nachweis der Zustellung gilt das Absendedatum/Zeit der E-Mail mit den Buchungsunterlagen der Fa. HES-Usedom an den Mieter/Gast. Bei Onlinebuchungen gilt der Mietvertrag als bestellt und rechtswirksam, in dem der Online-Buchungsvorgang abgeschlossen wird, auch dann, wenn dem Mieter/Gast die Buchungsunterlagen/Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zugeht. Der Mieter erklärt sein Einverständnis mit den AGB der Fa. HES-Usedom bereits im Zuge der Onlinebuchung.
4.4 Gebühren für den Zahlungsverkehr, sollte vor dem Widerspruch oder Kündigung bereits eine Zahlung erfolgt sein, hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung der mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren, Kreditkartengebühren oder ähnlichen. Entstehen der Fa. HES-Usedom für die Rückerstattung von Geldbeträgen Bankgebühren, sind diese vom Gast zu tragen.
4.5 Der Erhalt der Buchungsbestätigung entspricht einem gültigen Mietvertrag mit der Fa. HES-Usedom. Die ausgewiesene Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten, bei *Lastminute-Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
4.6 Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig, Lastminute-Buchungen siehe 4.4.
4.7 Die Bezahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Einzelheiten zu den Zahlungskonditionen sind auf den Buchungsunterlagen/Rechnung vermerkt.
4.8 Der Zutritt zu den angemieteten Räumen erfolgt erst nach vollständigem Eingang des Mietpreises.
4.9 Eigentümer, der von der Fa. HES-Usedom vermittelten Ferienobjekte, sind in der Regel nicht UmSt. pflichtig, es kann daher in den Rechnungen keine MwSt. ausgewiesen werden.
*Als Lastminute-Buchungen verstehen sich Buchungen, die im Zeitraum von 10 Tagen vor dem Anreisetag/1.Miettag getätigt werden.
5. Kündigung/Stornierung
5.1 Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters/Eigentümers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. § 564 b Abs. 1-6 BGB findet keine Anwendung, da der Wohnraum/Ferienobjekt nebst Nebenräumen nach § 564 b Abs. 7 Nr. 1 BGB nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet ist.
5.2 Kündigt der Mieter/Gast den Vertrag oder erscheint am Anreisetag nicht, bleibt der Anspruch des Vermieters/Eigentümers auf Zahlung des Mietpreises in voller Höhe, des reinen Mietwertes, erhalten. Wird die Buchung erst 30 Tage vor Anreise gekündigt, reduziert sich der Anspruch des Vermieters/Eigentümers auf 30% des Mietpreises, ab 21 Tage vor Anreise auf 50 %, ab 13 Tage vor Anreise auf 70 %, ab 7 Tage vor Anreise auf 90 % mindestens 30.00 EURO. Der Vermieter ist gehalten und bemüht die Mietsache anderweitig zu vermieten. Bei anderweitiger Vermietung reduziert sich der Anspruch des Vermieters/Eigentümer auf den tatsächlichen Schaden nebst nachstehender Gebühren. (Der Mietvertrag verpflichtet Vermieter/Eigentümer und Gast/Mieter zur Einhaltung. Das BGB geht davon aus, dass Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind. Nimmt der Gast die bereitgestellte Wohnung nicht in Anspruch, bleibt er trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen der Gast ausbleibt, § 535 BGB.)
5.3 Die Fa. HES-Usedom erhebt in jedem Fall eine Stornierungs-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €, die vom Mieter/Gast zu zahlen ist.
5.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben an die Fa. HES-Usedom, Waldstraße 33, 17429 Seebad Bansin zu richten.
Hinweis: Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Nutzung der Mietsache
6.1 Die Fa. HES-Usedom stellt das Ferienobjekt am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung, dieses ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Der Mieter/Gast hat Mängel an der Mietsache unverzüglich am Anreisetag bei der Fa. HES anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und kann per E-Mail, Fax oder als Einwurf am Büro der Fa. HES, Waldstraße 33, 17429 Seebad Bansin, erfolgen. Andernfalls ist davon auszugehen, dass das Ferienobjekt zur vollen Zufriedenheit des Gastes vorgefunden wurde.
6.2 Der Mieter/Gast ist verpflichtet, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter/Gast dies der Fa. HES-Usedom, auf dem für den Umstand erforderlichen/notwendigen Weg unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter eines Rechts an der Sache bemüht.
6.3 Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter/Gast die Sicherungspflicht der Mietsache und des Inventars, insbesondere der Gartenmöbel.
6.4 Der Mieter/Gast haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden oder die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter/Gast haftet auch für das Verschulden seiner mitreisenden Personen. Beschädigungen an der Mietsache und dem damit verbundenen Inventar oder Verlust von Teilen der Mietsache, die während des Aufenthaltes durch den Mieter/Gast oder seinen Mitreisenden verursacht werden, sind der Fa. HES-Usedom unverzüglich anzuzeigen und vom Gast/Mieter die Kosten für den Ersatz in gleicher Qualität zu tragen sind. Der Wert der Sache bemisst sich nicht am Zeitwert, sondern am Wiederbeschaffungswert zuzüglich sämtlicher damit verbundener Kosten. Die Beweispflicht, dass ein Schaden nicht während seines Aufenthaltes von ihm oder seinen mitreisenden Personen verursacht wurde, obliegt dem Mieter/Gast.
6.5 Die Nutzung der Ferienobjekte mit Hunden ist gestattet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Die Fa. HES-Usedom /Eigentümer nehmen es daher aber nicht billigend in Kauf, dass Hunde in den Betten oder auf dem Sofa schlafen, Tischbeine, Stuhlbeine, Teppiche oder anderes Inventar beschädigen, Hunde ihr Geschäft im Vorgarten oder den Terrassen und Balkonen des Ferienobjektes verrichten oder mit ihrem ständigen Gebell andere Feriengäste im Haus/Wohnanlage belästigen. Es ist bedauerlich, aber aus unseren Erfahrungen heraus notwendig, dies hier in aller Deutlichkeit anzusprechen.
6.6 Die Wohnung ist vom Mieter/Gast am Auszugstag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Sollte bei einer späteren Überprüfung der Mietsache und des Inventars ein Schaden festgestellt werden, ist die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Vermieters/Eigentümers wegen Beschädigung durch den Mieter/Gast und/oder seinen Mitreisenden, nicht ausgeschlossen.
6.7 Die Reinigung der Küche obliegt dem Gast! D.h. Müll, Altglas, Pfandflaschen und Papier sind zu entsorgen, das Geschirr ist zu spülen und in die Schränke einzuräumen. Das Ferienobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Aschenbecher, Grill und Terrasse sind sauber zu übergeben. Befinden sich beutellose Staubsauger im Objekt sind diese zu leeren, Gartenmöbel sind zusammen zu stellen und gegebenenfalls, wenn vorhanden, mit Schutzfolie/Abdeckung zu sichern, Sonnenschirme sind windgeschützt abzulegen und zu sichern. Auflagen der Gartenmöbel, Tischdecken und Wäschetrockner sind in die, dafür vorgesehenen Aufbewahrungsboxen, Gartenhäuser zu verbringen oder am dafür vorgesehenen Platz im Objektinneren abzulegen. Fenster sind zu schließen und das Licht in den Räumen zu löschen.
6.8 Sollte das Ferienobjekt nach Ende der Mietzeit nicht vertragsgerecht an die Fa. HES-Usedom übergeben werden, ist die Fa. HES-Usedom oder der Eigentümer berechtigt, dem Gast die Kosten, für die Reinigung, Beweissicherung und Wiederbeschaffung von Inventar, zu berechnen. Hierbei wird ein Stundenlohn von 42,00 €, eine Kilometerpauschale von 0,32 € zugrunde gelegt, zuzüglich Auslagen für Telekommunikation, Bilddokumentation oder ähnliches. Der Wert der Sache bemisst sich nicht am Zeitwert, sondern am Wiederbeschaffungswert zuzüglich sämtlicher damit verbundener Kosten.
6.9 Nutzung des kostenlosen oder kostenpflichtigen WLANs/Internet der Ferienobjekte, wenn in der Objektbeschreibung beschrieben. Die Fa. HES-Usedom hat keinen Einfluss auf die technische Beschaffenheit, Leistung des Anschlusses. Der Mieter/Gast und seine Mitreisenden haben sich an die gesetzlichen Vorgaben des Fernmeldegesetzes und der Datenschutzverordnung DSGVO zu halten. Es ist dem Mieter/Gast untersagt, Änderungen an den Geräten oder dem Anschluss vorzunehmen, die Zugangsdaten sind vom Mieter/Gast sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr! Weder die Fa. HES-Usedom noch der Eigentümer übernehmen eine Haftung für die Datensicherheit des Anschlusses. Für Kosten, die aus der Nutzung des Mieters/Gastes entstehen, haftet der Mieter/Gast.
6.10 Der Mieter/Gast und seine Mitreisenden sind gehalten, sich an die Hausordnung des Mietobjektes zu halten. Sollte im Objekt keine Hausordnung vorhanden sein, gilt unsere hier abgelegte allgemeine Hausordnung.
6.11 Der Eigentümer ist verpflichtet, die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjektes zu gewährleisten. Die Fa. HES-Usedom ist lediglich für den Reinigungszustand, den Empfang des Gastes sowie der Schlüsselübergabe verantwortlich und haftbar.
7. Haftungsausschluss
7.1 Die Fa. HES-Usedom arbeitet mit verschiedenen Vertriebspartnern oder sogenannten Vertriebskanälen zusammen. Die Fa. HES-Usedom untersagt ausdrücklich die Änderung von Objektbeschreibungen bei Zuwiderhandlung haftet die Fa. HES-Usedom und der Eigentümer nicht.
7.2 Preisdifferenzen – bei Buchungen die über unsere Vertriebspartner getätigt werden, können Preisdifferenzen auftreten. Der Gast hat keinen Anspruch auf den günstigsten Preis. Wenn der Mieter/Gast seine Buchung über eines dieser Partnerportale/Vermittler tätigt, ist der Preis verbindlich, der vom Partnerportal/Vermittler beschrieben ist, auch dann, wenn in den Buchungsunterlagen als Vermieter die Fa. HES-Usedom benannt ist.
7.3 Bei Zuwiderhandlungen des Mieters/Gastes gegen die aus diesem Vertrag dem Mieter/Gast obliegenden Pflichten und eine daraus folgende Kündigung des Mietvertrages, besteht kein Anspruch seitens des Mieters/Gastes auf Erstattung des Mietpreises weder in Teilen noch in Gänze, oder anders gearteten Schadenersatz.
7.4 Weder die Fa. HES-Usedom noch der Eigentümer haften für in die Wohnung eingebrachten Gegenstände.
7.5 Für Bauarbeiten, Straßenbauarbeiten, Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen oder Belästigungen anderer Art, auf die der Eigentümer oder die Fa. HES-Usedom keinen Einfluss haben, haftet weder der Eigentümer noch die Fa. HES-Usedom.
7.6 Für nicht beschriebene und damit nicht vorhandene, für den Mieter/Gast aber zwingend notwendige und vorausgesetzte Ausstattungsmerkmale, die für den Mieter/Gast einen damit aus Sicht des Mieters/Gastes entstehender Mangel darstellen, haftet weder der Eigentümer noch die HES-Usedom. In diesem Fall setzen Eigentümer und die Fa. HES-Usedom voraus, dass der Mieter/Gast bevor er eine Buchung tätigt, eine Klärung/Zusicherung einfordert.
8. Haftung:
Die Haftungshöhe des Eigentümers oder der Fa. HES-Usedom ist auf die Höhe der vom Gast gezahlten Miete begrenzt.
9. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Mietvertrages durch höhere Gewalt, erheblich und unmittelbar gestört, kann der Mietvertrag von der Fa. HES-Usedom, dem Eigentümer oder vom Mieter/Gast gekündigt werden.
10. Schriftform
10.1 Andere als die in dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind/werden nicht getroffen. Die Kündigung oder andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigung ist immer per Einschreiben an die Fa. HES-Usedom, Waldstraße 32, 17429 Seebad Bansin zu richten.
10.2 Einseitige Änderungen der Buchungsunterlagen durch den Gast erhalten erst Rechtswirksamkeit bei schriftlicher Bestätigung der Änderungen durch die Fa. HES-Usedom.
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Wolgast/ AG Greifswald
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen die AGB Lücken auf, so sind die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung, ist an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls diese AGB eine Lücke enthalten sollte.
13. Angebote sind zeitlich begrenzt und können nur nach Verfügbarkeit genutzt werden, Angebote beziehen sich nur auf unseren Bestand an Ferienobjekten.
14. Rabatte können nur auf unser normales Angebot gewährt werden, nicht auf bereits Preis gesenkte Angebote.
15. Angebote für Newsletterabonenten: die gewährten Vergünstigungen gelten nur wenn der Abonnent zum Ausführungszeitraum noch registriert ist. Trägt sich der Abonnent vor dem Ausführungszeitraum aus der Liste aus, so behält sich die Fa. HES-Usedom das Recht vor, die gewährten Vergünstigungen zu widerrufen.